Schritt für Schritt zum passenden Inkontinenzprodukt

Schritt 1: Gehen Sie zum Arzt

Lassen Sie sich helfen und suchen Sie Ihren Hausarzt auf. Abhängig von der Ursache und Schwere Ihrer Blasenschwäche, wird Ihnen Ihr Arzt eine Therapie vorschlagen. Oftmals gehört dazu auch die Verordnung von Inkontinenzprodukten. Diese tragen maßgeblich zum Erhalt und zur Verbesserung Ihrer Lebensqualität bei.

Schritt 2: Inkontinenzprodukte auf Rezept

Inkontinenzprodukte auf Rezept erhalten Sie über eine entsprechende Verordnung Ihres Arztes. Ein solches Rezept muss bestimmte Informationen enthalten. Es reicht nicht, dass Ihr Arzt aufschreibt, was er verordnet – in diesem Fall Inkontinenzhilfsmittel. Er muss auch Angaben zur Diagnose (Harn- und/oder Stuhlinkontinenz) und Verordnungsdauer (Dauerverordnung) machen. Außerdem muss er die Verordnung begründen, z. B. durch den Zusatz: „Zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben“. Mit dieser Verordnung gibt Ihr Arzt noch kein konkretes Inkontinenzprodukt vor, sondern er legt lediglich die Hilfsmittelart, also z. B. eine saugende Inkontinenzvorlage, fest. Das ist ganz im Sinne der Betroffenen. Denn Ärzte sind Experten im medizinischen Bereich, aber keine Spezialisten für Inkontinenzprodukte.

Schritt 3: Kontakt zur Fachberatung

Bei der Auswahl des passenden Inkontinenzproduktes haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Fachberatung. Diese erhalten Sie bei Fachhändlern und Dienstleistern, die sich auf die Versorgung mit Inkontinenzprodukten spezialisiert haben. Im Drogeriemarkt oder in der Apotheke um die Ecke ist eine solche fachkundige Beratung häufig nicht möglich. Nehmen Sie daher Kontakt zu einem Fachhändler auf. Wenn Sie keine Empfehlung für einen bestimmten Anbieter haben oder nicht selbst im Internet dazu recherchieren wollen (siehe Anhang), dann können Sie sich auch an Ihre Krankenkasse wenden. Die Krankenkassen haben Versorgungsverträge mit verschiedenen Leistungsbringern, in diesem Fall den Fachhändlern von Inkontinenzprodukten. Ihre Krankenkasse kann Ihnen die Kontaktdaten der für Sie infrage kommenden Leistungsbringer geben.

Inkontinenzprodukte auf Rezept

Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, dann haben Sie Anspruch auf die Versorgung mit verordnungsfähigen Hilfsmitteln, wozu auch auf saugende Inkontinenzprodukte gehören. Das bedeutet: Die Versorgung mit individuell notwendigen Inkontinenzprodukten in ausreichender Qualität und Menge ist eine gesetzlich festgelegte Regelleistung der GKV. Folglich übernimmt Ihre Krankenkasse dafür die Kosten. Gemäß den gesetzlichen Regelungen für Zuzahlungen bei Hilfsmitteln müssen Sie dabei einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent des Abgabepreises, maximal jedoch 10 Euro pro Monat zuzahlen.

Sind Sie privat krankenversichert, dann richtet sich die Kostenübernahme nach dem jeweiligen Tarif, den Sie bei Ihrer Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen haben.

Wichtig zu wissen: Abweichend von der Leistung, deren Kosten die Krankenkasse übernimmt, können Sie auf eigenen Wunsch eine höherwertige Versorgung erhalten. Die Differenz zwischen Kassenleistung und tatsächlichem Preis müssen Sie dann selbst bezahlen. Diese sogenannten Aufzahlungen sind nicht zu verwechseln mit den o. g. gesetzlichen Zuzahlungen. Wenn eine höherwertige Versorgung für Sie in Betracht kommt, erkundigen Sie sich bei Ihrem Leistungsbringer über die Höhe der Aufzahlungen.

Schritt 4: Individuelle Beratung und Produkttest

Die Beratung erfolgt durch eine geschulte Inkontinenzfachkraft und findet üblicherweise per Telefon statt. Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie zunächst eine Reihe von Fragen beantworten werden. Dabei wird nicht nur erfragt, wie oft und wie viel Urin Sie unkontrolliert verlieren, sondern Sie werden u. a. auch gebeten, Angaben z. B. zu Ihrer Größe und zu Ihrem Gewicht zu machen. Dies ist wichtig, um ein passendes Produkt für Sie zu finden. Außerdem sollten Sie bei diesem Beratungsgespräch die Gelegenheit nutzen, sich über die verschiedenen Inkontinenzprodukte, die angeboten werden, detailliert zu informieren. Das Ziel ist, dass Ihnen der Experte am Ende des Gesprächs ganz konkrete Produktempfehlungen geben kann und dabei Ihre persönlichen Bedürfnisse und Vorlieben berücksichtigt hat.

Doch was in der Theorie stimmig ist, muss nicht unbedingt in der Praxis passen. Daher wird man Ihnen zunächst ein kostenloses Musterpaket zusammenstellen, damit Sie ausprobieren können, mit welchem Produkt Sie sich am wohlsten fühlen.

Schritt 5: Produktbestellung und -lieferung

Nachdem Sie die Produkte getestet und Ihre Wahl getroffen haben, kontaktieren Sie den Fachhändler und teilen ihm die Entscheidung mit. Anhand Ihres persönlichen Versorgungsbedarfs wird nun noch geklärt, welchen monatlichen Bedarf Sie haben und in welchem Rhythmus Sie künftig die Produktpakete zugeschickt bekommen möchten. Damit ist sichergestellt, dass Sie über den auf dem Rezept angegebenen Zeitraum stets ausreichend mit Ihren Inkontinenzprodukten versorgt werden. Sie müssen sich diesbezüglich um nichts weiter kümmern.

Schritt 6: Kostenabrechnung

So unkompliziert wie die Bestellung und die Lieferung ist auch die Abrechnung. Sie schicken das Hilfsmittelrezept an Ihren Fachhändler. Dieser regelt dann intern die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Die gesetzlichen Zuzahlungen sowie ggf. Aufzahlungen durch eine höherwertige Versorgung (siehe Kasten) werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Broschüre zum Thema

Mit unserer neuen Broschüre möchten wir Sie dabei unterstützen, Ihren Alltag mit Blasenschwäche aktiv zu meistern und gelassener damit umgehen zu können.

Broschüre Aktiv mit Blasenschwäche

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